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Bestellen Sie Ihre TSE noch heute fristgerecht!

wie Sie sicher wissen sind Sie gemäß des neuen Kassengesetzes dazu verpflichtet, für Ihre Kasse eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Auftrag zu geben. Die Frist zur Bestellung variiert von Bundesland zu Bundesland. Details können Sie hier nachlesen (keine Gewähr).  Bitte beachten Sie, dass für einige Bundesländer eine Bestellfrist bis zum 30.08.2020 gilt.

Was ist nun zu tun? Zunächst: Don´t panic! 

Um Sie als IT-Komplettdienstleister bestmöglich zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Schritte auf dieser Seite für Sie aufgeführt.

Schritt 1: Angebot anfordern

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus und erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.






    Schritt 2: TSE beauftragen und Termin sichern

    Unser Vertriebsteam sendet Ihnen ein individuelles Angebot für die TSE-Anbindung Ihrer protel / protel Air-Software und Ihres Matrix POS Kassensystems.
    Sicherlich haben Sie viele Fragen zu den einzelnen Punkten. Die wichtigsten Antworten haben wir für Sie in unserem FAQ Bereich zusammengefasst.

    Schritt 3: Umsetzung & Installation

    Nachdem Ihr Auftrag bei uns fristgerecht eingegangen ist setzen wir uns mit Ihnen zwecks Terminfindung in Verbindung.
    Die Installation der TSE erfolgt mit einem Supporter aus dem 42 Team, der die TSE gemeinsam mit Ihnen in Betrieb nimmt.

    Brauche ich für jede Matrix POS Kasse eine eigene TSE?

    Nein, die Matrix POS TSE wird in Ihrem Netzwerk installiert, so dass insgesamt nur eine TSE notwendig ist.

    Kann ich meine Matrix TSE auch für protel / protel Air benutzen?

    Das ist leider nicht möglich.

    Ich habe mehrere Unternehmen. Ist eine TSE ausreichend?

    Dies muss individuell geprüft werden. Sollten zwei Steuernummer vorhanden sein so kommt auch pro Betrieb eine TSE zum Einsatz.

    Bis wann muss die Bestellung eingegangen sein?

    Je früher desto besser! So sichern Sie sich einen zeitnahen Installations-/Einrichtungstermin.

    Generell gelten länderabhängige Fristverlängerungen. Bitte sprechen Sie hierzu direkt mit Ihrem Steuerberater.

    Was kostet mich die TSE?

    Sie erhalten ein individuelles Angebot für ihre TSE. Füllen Sie hierfür einfach das oben stehende Formular aus.

    Was passiert nach meiner Bestellung?

    Sie erhalten eine Auftragsbestätigung. Danach setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung um gemeinsam mit Ihnen den weiteren Ablauf zu besprechen.

    Wie viele TSE brauche ich?

    Das ist abhängig von Ihrer Umgebung. Die Matrix POS TSE wird in Ihrem Netzwerk installiert, sodass in der Regel nur eine TSE notwendig ist.

    Unser Team berät Sie hierzu gerne!

    Muss ich die TSE einmalig kaufen?

    Nein, die TSE hat eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren

    Unterliege ich weiterhin der Belegausgabepflicht? / Besteht die Pflicht weiterhin?

    Ja

    Sind meine Kassen “TSE-fähig”?

    Auf Ihrer Kasse muss mindestens Windows 7 installiert sein.

    Wann kann ich mit der Umsetzung rechnen?

    Termine werden durch unser Projektmanagement / Support Mitarbeiter mit Ihnen vereinbart.

    Kann ich meine protel / protel Air TSE auch für Matrix benutzen?

    Nein, das ist leider nicht möglich.

    Die 42 GmbH ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an. Die bereitgestellten Informationen, Anweisungen, Dokumente, Richtlinien, Formulare, Vereinbarungen oder Musterdaten (zusammen als „die Informationen“ bezeichnet) dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Die Informationen sollten als allgemeine Handreichung verstanden werden, die an Ihren spezifischen Bedarf angepasst werden muss. Ob und wie Sie die Information verwenden, oder sich darauf verlassen, ist Ihr eigenes Risiko. Die Informationen sind als Einstieg gedacht, Sie müssen jedoch selbst angemessene Qualitätskontrollen durchführen und rechtliche und andere professionelle Ratschläge einholen, bevor Sie die Ressource nutzen.

    Die Informationen werden ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich ihrer Rechtswirksamkeit und Vollständigkeit, zur Verfügung gestellt. Wir machen keine Ansprüche, Versprechungen oder Garantien über die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der Informationen und übernehmen keine Sorgfaltspflicht gegenüber einer Person in Bezug auf die Informationen und deren Inhalt. Wir schließen jegliche Haftung für Kosten, Ausgaben, Verluste oder Schäden ausdrücklich aus, die durch das Vertrauen auf die Informationen oder in der Erwartung der Erfüllung Ihrer Bedürfnisse entstehen, einschließlich (aber nicht ausschließlich) als Folge von falschen Angaben, Fehlern und Auslassungen.
    Die Informationen oder Teile der Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert oder aktualisiert werden.

    Bei juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung bei Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

    Offizielle Informationsquellen rund um das Thema KassenSichV

    Zusätzliche Informationen und Antworten auf Häufige Fragen rund um das neue Kassengesetz sowie die Nichtbeanstandungsregelung finden Sie auch auf der Website des Bundesfinanzministeriums

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