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Verpflichtende elektronische Kassenmeldepflicht ab Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen elektronische Kassen mit einer TSE nach § 146a Absatz 4 AO elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden. Die gemeinsame Meldung aller in einer Betriebsstätte eingesetzten technischen Sicherheitseinrichtungen (nicht nur die des Kassensystems) erfolgt über das Programm Elster.

Die verpflichtende Meldung gilt sowohl bei der In- als auch bei der Außerbetriebnahme einer Kasse und muss innerhalb eines Monats erfolgen. Für bestehende Systeme gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025, um der gesetzlichen Forderung nachzukommen.

Was bedeutet dies jetzt für Sie als Nutzer des Matrix POS Kassensystems? 

Die Übermittlung der meldepflichtigen Matrix POS Kassensysteme kann demnächst mit allen relevanten Daten auch aus komplexen Systemlandschaften komfortabel via ERiC Schnittstelle von MEIN ELSTER über das Cloud-Portal der renommierten Deutschen Fiskal erfolgen. Die Schnittstelle zur Deutschen Fiskal wird voraussichtlich Anfang 2025 verfügbar sein und kann durch ein Softwareupdate eingespielt werden. Daher empfiehlt sich der Abschluss eine Updatevertrages. Wenden Sie sich hierfür gerne an unseren Vertrieb unter Alternativ kann die Meldung bereits ab Januar 2025 manuell im ELSTER-Formular auf www.elster.de durchgeführt werden. Die Schritt-für-Schritt Ausfüllhilfe hierfür können Sie als Kunde gerne unter per E-Mail anfragen.

Benötigen Sie weiterführende Unterstützung?
Unser Support-Team steht Ihnen gerne zur Seite und unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten für die Übermittlung über das ELSTER-Formular. Über den folgenden Link können Sie ab Januar 2025 bequem online einen verbindlichen, kostenpflichtigen Support-Termin buchen. Bitte beachten Sie, dass für die Unterstützung ein funktionsfähiger TeamViewer-Zugang auf Ihrem Computer erforderlich ist.

https://calendar.app.google/BARoxJaFMtHmpnhf6

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand (125,00 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde, Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten). Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an den Termin.

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